Warum?
- acht MIllionen Menschen in Deutschland gelten als behindert
- vier von fünf Menschen mit Behinderungen nutzen inzwischen das World Wide Web
- bereits im Juni 1996 wurde der Artikel 3 des Grundgesetzes geändert
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden"
Zum 1. Mai 2002 ist das "Gesetz zur Gleichstellug behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze" ( Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) vom 27. April 2003 in Kraft getreten.
Ziel des Gesetzes ist es,
"die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern, sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. (§1 Grundgesetz)
In diesem Gesetz hat der Bund Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit für seine Verwaltung getroffen, die auch die Informationstechnik betreffen.
Dabei verpflichtet sich die Bundesverwaltung u.a., ihre Internet- und Intranetangebote grundsätzlich barrierefrei zu gestalten.
Bisher gibt es nur wenige Internetportale, die wirkllch barrierefrei sind.
Am Beispiel von Bad Liebenstein könnnen Sie sich überzeugen, dass es möglich ist, Internetpräsentationen wirtschaftlich barrierefrei aufzubauen und zu betreiben.
Wie das geht?
- ganz einfach
- mit unserem Conten-Mangement-System "CreaCMS"
- damit können Sie Ihr Portal Schritt für Schritt aufbauen, die Inhalte selbst pflegen, haben topaktuelle Informationen und die Kosten im Griff
Die barrierefreie Version wird automatisch generiert. Sie Pflegen die Inhalte nur in einem System.
Wir beraten und unterstützen Sie gern.